1 Allgemeines

zoom3 websolutions ist eine Web Agentur mit Sitz in Arlesheim, welche ihren Kunden umfassende Beratung, Konzeption und Realisation von Internet-, Intranet-, Extranetauftritten und E-Commerce- Lösungen, selber entwickelt oder auf der Basis von Open Source Software, anbietet.

2 Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vollumfänglich für den gesamten Geschäftsbereich von zoom3 websolutions. Änderungen sind nur gültig, wenn sie nachträglich, in einem schriftlichen, von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Dokument und unter Bezug auf diesen Vertrag erfolgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann zu einem Vertragsbestandteil, wenn zoom3 websolutions diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. zoom3 websolutions kann Leistungen gegenüber dem Kunden selbst oder durch Dritte erbringen.

3 Vertragsabschluss

Offerten von zoom3 websolutions sind für die darin genannte Frist verbindlich. Der Vertrag kommt in der Regel durch die Zustellung der durch den Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung oder die mündliche Zusage zustande. Erfolgt die Annahmeerklärung mündlich, elektronisch oder durch konkludentes Verhalten des Kunden, dann kommt der Vertrag zustande, sobald zoom3 websolutions mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde nicht widerspricht. Bei Streitigkeiten dienen zB. grafische Entwürfe, technische Umsetzung oder auch der E-Mail Verkehr mit dem Kunden als Beweisgrundlage.

4 Vertragsgegenstand

zoom3 websolutions bietet Dienstleistungen und Produkte für den massgeschneiderten Internetauftritt des Kunden an. Die Dienstleistungen umfassen unter anderem die Erstellung von Websites, ihre Anpassung und Überarbeitung, Schulungs- und Beratungsdienstleistungen, Sicherheitsmassnahmen und Webhosting. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden als Anhang einen integrierenden Bestandteil der zwischen zoom3 websolutions und dem Kunden geschlossenen Individualvereinbarung. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Abschluss, dem Inhalt und der Abwicklung der Individualvereinbarung. Die durch zoom3 websolutions geschuldeten Leistungen werden in einer Individualvereinbarung detailliert geregelt. Die Individualvereinbarung besteht aus der Offerte von zoom3 websolutions und der durch den Kunden unterzeichneten oder mündlichen Auftragsbestätigung. Bei mündlichen, elektronischen oder konkludenten Vereinbarungen bildet die Bestätigung von zoom3 websolutions die Individualvereinbarung. Bei einem Widerspruch zwischen der Individualvereinbarung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen geht die Individualvereinbarung den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Übrigen gehen die jüngeren den älteren Dokumenten vor.

5 Nutzungsrechte

Ohne anderslautende Bestimmung in der Individualvereinbarung erhält der Kunde das zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die erstellte Website. Im Nutzungsrecht inbegriffen sind das Aufschalten der Website und das Ändern der Inhalte im Umfang der Berechtigungen. Die meisten der mit Open Source Software erstellten Websites unterliegen der General Public Licence (GPL), die der Kunde seinerseits einhalten muss. Der Kunde erhält auf Verlangen eine CD mit den Entwicklungsdaten der von ihm in Auftrag gegebenen Website. Sämtliche Rechte und insbesondere Urheberrechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Arbeits ergebnisse (wie z.B. Konzepte, Grafiken und Schulungs- unterlagen etc.) bleiben bei zoom3 websolutions, bzw. sie gehen an diese über, sofern sie nicht bei ihr entstanden sind. Davon ausgenommen sind Programmierdienstleistungen auf der Basis von Open Source Software.

6 Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse, welche ihm durch zoom3 websolutions während des Projekts zugestellt werden, zu prüfen und allfällige Mängel jeweils unverzüglich mitzuteilen. Falls vom Kunden Mängel festgestellt werden, müssen diese innerhalb einer angemessenen Frist behoben und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme bereitgestellt werden. Können die Mängel auch nach der Ansetzung einer zweiten Nachfrist nicht behoben werden, dann stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Bestehen bei der Prüfung des Arbeitsergebnisses nur noch geringfügige Mängel, dann gilt die Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als abgenommen. Die Mängel werden protokolliert und im Rahmen der Gewährleistungspflicht von zoom3 websolutions innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos behoben.

7 Web Hosting

7.1 Zugang zur Website
Der Zugang des Kunden zu seiner Website kann in zwei unterschiedlichen Berechtigungsstufen erfolgen: als Redakteur oder als Administrator (und/oder FTP Vollzugriff) Redaktoren haben eingeschränktere Möglichkeiten, die Website zu ändern, als Administratoren. In der Regel erhält der Kunde den Zugang als Redakteur . Wünscht er einen Zugang als Administrator, so kann er dies bei zoom3 websolutions anfordern. Diese stellt ihm darauf ein zusätzliches Dokument zu, in welchem der Kunde über mögliche Folgen der unsachgemässen Ausübung seiner Administratorenrechte und über den damit zusammenhängenden Gewährleistungsausschluss aufmerksam gemacht wird. Mit der Akzeptanz dieser Bedingungen werden die Zugangsrechte anschliessend von zoom3 websolutions geändert. Sofern der Kunde mit zoom3 websolutions ein Service Level Agreement (SLA) abgeschlossen hat, gelten die darin vereinbarten Reaktions- und Störungsbehebungszeiten. Ansonsten garantiert zoom3 websolutions keinerlei Reaktions- oder Störungs – behebungszeiten, sondern bemüht sich während den ordentlichen Arbeitszeiten im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen nach besten Möglichkeiten auf Störungen zu reagieren und diese zu beheben (best effort).
7.2 Rechtswidrige Nutzung der Dienstleistung
Der Kunde sorgt dafür, dass die ihm von zoom3 websolutions erbrachten Dienstleistungen und erstellten Websites gesetzes- und vertragskonform genutzt werden. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass der Inhalt seiner Website sowie die darauf angebotenen Dienstleistungen und Produkte nicht gegen die anwendbare nationale oder internationale Rechtsordnung verstossen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die geltenden Gesetze gegen die Verbreitung von rechts- und sittenwidrigen sowie jugendgefährdenden Inhalten (wie beispielsweise rassistische oder pornografische Inhalte) und zum Schutz des Urheberrechts zu beachten. Zudem ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, die Dienste von zoom3 websolutions zur Schädigung oder Belästigung Dritter, insbesondere durch Verbreitung von Viren oder das unverlangte Zusenden von Massenmails (Spam) zu nutzen. Wird zoom3 websolutions von einer zuständigen Behörde die rechtswidrige Nutzung der Dienstleistung angezeigt, ist zoom3 websolutions berechtigt, den zuständigen Behörden die Daten des Kunden bekannt zu geben. Ist eine rechtswidrige Nutzung durch eine Behörde angezeigt, ist sie offensichtlich oder besteht erheblicher Verdacht auf eine solche Nutzung, insbesondere aufgrund von Hinweisen Dritter, so ist zoom3 websolutions zudem berechtigt, die Erbringung ihrer vertragsgemässen Leistung zu unterbrechen, die Dienstleistung für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen. Die Ergreifung von weiteren Massnahmen sowie die gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzforderungen durch zoom3 websolutions im Falle der rechtswidrigen Nutzung bleiben ausdrücklich vorbehalten.

8 Zahlungsbedingungen

8.1 Allgemein
Die Entschädigung für die Leistungen von zoom3 websolutions ergibt sich gemäss den Bestimmungen in der Individualvereinbarung. Bei Dauerverträgen mit wiederkehrenden Leistungen (z.B. SLA, Domain, Hosting) sind die Kosten für im Voraus zu bezahlen, sofern nichts Abweichendes aufgrund einer Individualvereinbarung oder der vorliegenden AGB gilt. zoom3 websolutions stellt dem Kunden jeweils im Voraus eine Rechnung vor Ablauf der Abrechnungsperiode. Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnung angegebenen Zeitpunkt vom Kunden zu begleichen. Bezahlte Beträge werden von zoom3 websolutions grundsätzlich nicht zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Leistungen von zoom3 websolutions vom Kunden nicht mehr genutzt bzw. bezogen werden. Bei Zahlungsverzug kann zoom3 websolutions ihre Leistungen, ohne Angabe von Gründen, einstellen bzw. den Vertrag fristlos auflösen. Für Zusatzleistungen oder Leistungen, die während einer laufenden Vertragsperiode bzw. eines laufenden Monats neu bezogen werden, gelten die Regelungen gemäss Ziff. 8.3 für Hostingverträge analog. Wenn in der Individualvereinbarung kein Pauschalpreis vereinbart wird, werden die Leistungen von zoom3 websolutions nach Aufwand berechnet. Bei einer verspäteten Zahlung ist zoom3 websolutions berechtigt, nach vorgängiger Mahnung und dem erfolglosen Verstreichen einer Nachfrist, einen Verzugszins in der Höhe von 5 % p.a. ab Fälligkeit (10 od. 30 Tage nach Rechnungsstellung) und Mahngebühren zu berechnen.
8.2 Projektverträge
Der Projektvertrag tritt in Kraft nach gegenseitiger Unterzeichnung oder mündlicher Vereinbarung durch die Vertragsparteien und endet mit der Lieferung des Werkes durch zoom3 websolutions und mit der Abnahme durch den Kunden. Das Konzept, der Zeitplan sowie der Designentwurf sind Vertragszusätze und stellen mit dem Projektvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen das gesamte Übereinkommen der Parteien dar. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. zoom3 websolutions ist berechtigt, bei Projekten Akontozahlungen zu verlangen, bei diesen Akontozahlungen gilt eine Frist von 10 Tagen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen jeweils innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Eine vorzeitige Kündigung kann einvernehmlich oder wegen Nichteinhalten der Vertragsbedingungen erfolgen. zoom3 websolutions hat bezogen auf die für das noch nicht abgeschlossene Werk erbrachten Leistungen vollen Vergütungsanspruch. Kommt der Kunde seinen Vergütungs- und/oder seinen Mitwirkungs- und/oder seinen Sorgfaltspflichten nicht nach, wird ihm eine erste Frist gewährt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist werden die Arbeiten eingestellt und eine Nachfrist gewährt. Besteht der Verzug auch über die Nachfrist hinaus, kann zoom3 websolutions den Vertrag fristlos kündigen.
8.3 Hostingverträge
Die Gebühren der Hosting-Dienstleistungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von zoom3 websolutions. Die Zahlungspflicht beginnt, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit der Inbetriebnahme bzw. Aktivierung des Serverplatzes. Im Paketpreis sind die Kosten für die Domains (beispiels – weise .ch, .li, .com, .net, .org, .biz, und .info) nicht automatisch enthalten und werden falls gewünscht und rechtlich möglich, von zoom3 websolutions nach Aufwand registriert. Bei der Bestellung einer oder mehrerer kostenpflichtiger Zusatzdienstleistungen während einer laufenden Rechnungs- resp. Vertragsperiode, stellt zoom3 websolutions eine Pro-Rata-Rechnung über die verbleibende Dauer aus.

9 Gewährleistung

9.1 Allgemein
Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden von zoom3 websolutions durch fachlich kompetente Personen und gemäss den anerkannten Regeln ihrer Branche erbracht. zoom3 websolutions gewährleistet, dass ihre Arbeitsresultate die vertraglich vorgegebenen Bedingungen erfüllen. Die Gewährleistungsdauer für von zoom3 websolutions erstellte Websites beträgt sechs Monate ab Abnahme der Website. Sollten während der Gewährleistungsdauer Mängel an der Leistung durch den Kunden entdeckt werden, so behebt zoom3 websolutions nach erfolgter schriftlicher und begründeter Rüge durch den Kunden die Mängel innert einer angemessenen Frist ohne zusätzliche Rechnungsstellung. Betreffend der Erbringung von Hosting-Dienstleistungen kann zoom3 websolutions keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienstleistungen und/oder der Website gewährleisten.
9.2 Ausnahmen
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, welche nicht auf die durch zoom3 websolutions erbrachten Leistungen zurückzuführen sind wie: fehlerhafte Nutzung oder Änderung der erstellten Website durch den Kunden und kommunikationsseitige Störungen, welche zoom3 websolutions nicht zu vertreten hat. Für Kunden mit Administratoren-Zugang gilt ein besonderer Gewährleistungsausschluss, der vor Gewährung dieses Zugangs schriftlich von den Parteien vereinbart wird.

10 Haftung

zoom3 websolutions haftet ausschliesslich für direkte Schäden, welche sie dem Kunden im Rahmen der Erfüllung der Individualvereinbarung absichtlich oder grobfahrlässig zufügt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. In keinem Fall haftet zoom3 websolutions für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenem Gewinn. zoom3 websolutions haftet zudem, gemäss den oben stehenden Bestimmungen, nur für Datenverluste, welche auf die absichtliche oder grobfahrlässige Verletzung der Datensicherungspflicht gemäss Individualvereinbarung zurückzuführen sind. zoom3 websolutions haftet nicht für Datenverluste, die der Kunde verursacht hat. Die Haftungssumme, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist summenmässig beschränkt auf die Projektsumme, maximal aber auf den Betrag von CHF 50’000.00.

11 Geheimhaltung, Datenschutz, Datensicherheit

Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, sämtliche unternehmerischen Geheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erhalten, absolut vertraulich zu behandeln. zoom3 websolutions sichert dem Kunden zu, ihre Mitarbeiter und zur Vertragserfüllung beigezogenen Personen diese Geheimhaltung zu überbinden. Diese Bestimmung gilt auch nach der Beendigung des Vertrages und endet erst mit dem allgemeinen Bekannt – werden der betreffenden Informationen und Daten. zoom3 websolutions verpflichtet sich, die anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen genau einzuhalten. zoom3 websolutions wird insbesondere die Daten des Kunden nicht für eigene Zwecke verwenden oder an unberechtigte Dritte weitergeben. Der Kunde ist für die Ergreifung der für die Datensicherheit erforderlichen Massnahmen (Geheimhaltung Benutzer ID und Passwort, Virenschutz, Firewall, Backup etc.) in seinem Verantwortungsbereich selber verantwortlich. Die durch zoom3 websolutions zu ergreifenden Massnahmen zur Sicherung der Daten des Kunden werden in der Individualvereinbarung in Absprache mit dem Kunden geregelt. zoom3 websolutions ist nicht verpflichtet, von sich aus darüber hinausgehende Datensicherungsmassnahmen durchzuführen.

12 Vertragsdauer

12.1 Projektverträge
Projektverträge werden in der Regel auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und enden betreffend einmaliger Leistungen mit der Erfüllung.
12.2 Allgemein Dauerverträge mit wiederkehrenden Leistungen
Sofern aufgrund der Individualvereinbarung oder der vorliegenden AGB nichts Abweichendes gilt, verlängern sich Dauerverträge mit wiederkehrenden Leistungen (wie z.B. Hosting/Domain-Verträge, SLAs) automatisch am Ende einer Abrechnungsperiode um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht vereinbarungsgemäss gekündigt wurden. Sollte keine abweichende Kündigungsfrist aufgrund eines Individualvertrages oder der vorliegenden AGB vereinbart worden sein, gilt für beide Parteien eine Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende der Abrechnungsperiode. Im Weiteren gelten die gemäss Ziff. 12.3 für Hostingverträge festgesetzten Regelungen analog.
12.3 Hostingverträge
Hostingverträge werden ebenfalls auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der Hostingvertrag kann jederzeit von jeder Partei schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende der Abrechnungsperiode gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Der Kunde hat zusätzlich das Recht, den unbefristeten Vertrag gemäss Ziff. 8.3 zu kündigen, wenn er mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden ist. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig kündigen. Kündigt zoom3 websolutions den Hostingvertrag fristlos, weil der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstösst oder die Dienstleistung zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, schuldet der Kunde zoom3 websolutions die offenen Gebühren bis zum Ende der Abrechnungsperiode sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche damit verbundenen Kosten. Die gerichtliche Geltendmachung von darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Bestimmungen betreffend Urheberrecht, Geheimhaltung, Haftung, Datenschutz und Datensicherheit etc. gelten auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

13 Schlussbestimmungen

Sollten Teile des Vertragswerkes nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest des Vertrages weiter. Die Vertragspartner werden dann das Vertragswerk so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechts – unwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird. Dieser Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners auf Dritte übertragen werden. Wird in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Schriftlichkeit verlangt, dann kann diese sowohl durch Briefpost als auch durch Fax und/oder E-Mail erfüllt werden, sofern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der Individualvereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen von zoom3 websolutions ist ausgeschlossen. Beim Auftreten möglicher Konflikte unter diesem Vertrag sind die Vertragspartner verpflichtet, unverzüglich eine Krisensitzung durchzuführen, das weitere Vorgehen zu besprechen und ein Krisenmanagement, gegebenenfalls unter Beizug sachverständiger Dritter, einzusetzen. Sollte zoom3 websolutions ihre Rechte aus diesem Vertrag, aus welchen Gründen auch immer, nicht geltend machen, so stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar. zoom3 websolutions behält sich Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vor. Diese werden dem Kunden schriftlich oder in anderer geeigneter Weise, z.B. auf der Website, bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem Schweizerischen Recht, jedoch unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (UNCITRAL). Erfüllungsort ist Arlesheim. Klagen des Kunden können ausschliesslich am sachlich zuständigen Gericht beim Sitz von zoom3 websolutions eingereicht werden. zoom3 websolutions ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Domizil zu belangen.